Neufassung TRBA 250

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ ist mit Wirkung vom 27.03.2014 aktualisiert worden. Hierin werden Anforderungen der Biostoffverordnung konkretisiert.

Interessant sind bspw. Vorgaben zur mindestens alle zwei Jahre zu überprüfenden und ggf. zu aktualisierenden Gefährdungsbeurteilung. Dies muss fachkundig erfolgen.  Anforderungen an die Fachkunde werden in der TRBA 200 „Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung“ präzisiert, die noch nicht veröffentlicht ist. Ferner werden in Umsetzung der EU-Nadelstichrichtlinie Maßnahmen zur Prävention von Nadelstichverletzungen (NSV) sowie zu deren Erfassung und Unfalluntersuchung formuliert.

Hier der Link zur Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/TRBA-250.html

 

Veröffentlicht in AS-Informationen Getagged mit: ,

Schreibe einen Kommentar