Leistungen

Sicherheitstechnische Beratungsangebote (Auszug):

  • Übernahme der sicherheitstechnischen Regelbetreuung, bestehend aus Grund- und betriebsspezifischer Betreuung gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Hierzu gehört insbesondere der im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes aufgeführte Aufgabenkatalog der Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
  • zeitlich begrenzte projekt- bzw. anlassbezogene sicherheitstechnische Beratung / Betreuung.

Neben den dort genannten Aufgaben:

Arbeitgeber sind nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und dies in geeigneter Weise zu dokumentieren. Es sind hierbei die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen systematisch zu ermitteln und festzustellen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. In weiteren Verordnungen ist die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ebenfalls rechtsverbindlich vorgeschrieben.

Umsetzung der genannten Anforderungen durch Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit den betrieblichen Führungskräften und Beschäftigten entsprechend Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unter Berücksichtigung der Anforderungen gemäß

  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),
  • Biostoffverordnung (BioStoffV) und
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

Erstellung von Betriebsanweisungen für

  • Gefahrstoffe,
  • biologische Arbeitsstoffe,
  • Tätigkeiten mit Arbeitsmitteln sowie
  • Arbeitsverfahren.

Betriebliche Umsetzung von Anforderungen der Gefahrstoffverordnung in Bezug auf

  • Erstellen von Gefahrstoffverzeichnissen,
  • Dokumentation der Ersatzstoffprüfung,
  • usw.

Erstellung von Explosionsschutzdokumenten gemäß BetrSichV.

Erstellung von Schulungsunterlagen und Durchführung von Schulungen und Unterweisungen zu verschiedenen Themen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes (Näheres auf Anfrage).

Messungen von Umgebungseinflüssen am Arbeitsplatz (bspw. Lärm- und Lichtmessungen, Messung raumklimatischer Größen).

Prüfungen von Arbeitsmitteln (Näheres auf Anfrage).


Beratungen zum Brandschutz

Stellung des Brandschutzbeauftragten.

Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß DGUV Information 205-023.

Erstellung von

  • Brandschutzordnungen,
  • Flucht- und Rettungsplänen.