Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Reihe von Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie Empfehlungen zur Betriebssicherheit geändert und ergänzt. Dies sind:
- TRBS 1112 „Instandhaltung”
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen”
- TRBS 1201 Teil 1 „Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen”
- TRBS 1201 Teil 4 „Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen”
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen”
- TRBS 2141 „Gefährdungen durch Dampf und Druck” und Aufhebung TRBS 2141 Teil 1, TRBS 2141 Teil 2, TRBS 2141 Teil 3
- EmpfBS 1115 „Umgang mit Risiken durch Angriffe auf die Cyber-Sicherheit von sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen”
- Änderungen und Ergänzungen der TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung”
- Änderungen der TRBS 2181 „Schutz vor Gefährdungen beim Eingeschlossen sein in Personenaufnahmemitteln”
- Bekanntmachung der Aufhebung einer Technischen Regel für Betriebssicherheit und einer Erkenntnis des Ausschusses für Betriebssicherheit; TRBS 1121 „Änderungen und wesentliche Veränderungen von Aufzugsanlagen” und BekBS 2111 „Rückwärts fahrende Baumaschinen”
- Bekanntmachung von Technischen Regeln; EmpfBS 1114 „Anpassung an den Stand der Technik bei der Verwendung von Arbeitsmitteln”; Korrektur
Details zu den Inhalten sowie die entsprechenden Downloads finden sich auf den Seiten der BAuA: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS.html
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