Aktualisierung: DGUV-Information zu Brandschutzhelfern

Das Sachgebiet „Betrieblicher Brandschutz“ bei der DGUV hat die Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ im November 2019 aktualisiert. Die Unterlage steht hier zum Download bereit.

Die Notwendigkeit zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergibt sich insbesondere aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Maßnahmen gegen Brände“ ASR A2.2, Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“. Diese DGUV-Information gibt eine Übersicht zu den Inhalten und zum Umfang der Ausbildung von Brandschutzhelfern.

Hingewiesen wird darauf, dass generell die Verpflichtung für Unternehmen besteht, dass – vorbehaltlich der Gefährdungsbeurteilung – mindestens 5% der Beschäftigten entsprechend zu qualifizieren sind. Bei Interesse an Brandschutzhelfer-Ausbildungen nehmen Sie bitte Kontakt auf.

 

Veröffentlicht in Allgemein

Schreibe einen Kommentar