Aktuelle Änderungen im Arbeitsstättenrecht

Im Zuge der stattfindenden Überarbeitung des Arbeitsstättenrechts sind zwei weitere Technische Regeln für Arbeitsstätten veröffentlicht worden:

  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a.2 „Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten“
  • Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 „Pausen- und Bereitschaftsräume“

Mit Bekanntmachung der ASR A4.2 gelten die folgenden alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) endgültig nicht weiter fort:

– ASR 25/1 „Sitzgelegenheiten“
– ASR 29/1-4 „Pausenräume“
– ASR 31 „Liegeräume“
– ASR 45/1-6 „Tagesunterkünfte auf Baustellen“

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 „Raumtemperatur“ ist aktualisiert worden.

Hier geht es zur entsprechenden Seite bei der BAuA:

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Arbeitsstaetten/ASR/ASR.html

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