Außerkraftsetzung Technischer Regeln

Zum 1. Januar 2013 wurden folgende Technischen Regeln außer Kraft gesetzt:

  • Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)
  • Technischen Regeln zur Druckbehälterverordnung – Druckbehälter (TRB)
  • Technische Regeln zu Druckbehälterverordnung – Rohrleitungen (TRR)
  • Technische Regeln Druckgase (TRG)
  • Technische Regeln für Dampfkesselanlagen (TRD)
  • Technische Regeln für Gashochdruckleitungen (TRGL)
  • Technische Regeln für Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager (TRAC)

Hintergrund ist offensichtlich, die bisher in zahlreichen unterschiedlichen Technischen Regeln formulierten Anforderungen zur Lagerung von Gefahrstoffen in einer zentralen Vorschrift zusammenzuführen: TRGS 510 „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“

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