Schlagwort: Biologische Arbeitsstoffe

Neufassung TRBA 250

Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250) „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ ist mit Wirkung vom 27.03.2014 aktualisiert worden. Hierin werden Anforderungen der Biostoffverordnung konkretisiert. Interessant sind bspw. Vorgaben zur mindestens alle zwei Jahre zu überprüfenden

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Neufassung der BioStoffV

Das BMAS schreibt hierzu: Die Neufassung der Biostoffverordnung wurde am 22.07.2013 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 23.07.2013 in Kraft. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des Schutzes von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes.

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