Technische Regel ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“

Die neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ ist mit Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl, Ausgabe 22.2017 vom 5. Juli 2017) in Kraft getreten.

Diese Arbeitsstättenregel ASR V3 konkretisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) im Rahmen der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und beschreibt die Vorgehensweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung).

Hier geht es zur Download-Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).

Im übergeordneten Verzeichnis finden sich auch die somit insgesamt 19 aktuell in Kraft gesetzten ASR. Es ist damit zu rechnen, dass mit der Erarbeitung der ASR A3.7 „Lärm“ eine weitere Arbeitsstättenregel in absehbarer Zeit veröffentlicht wird. Weitere Informationen finden sich auf der o.g. Seite der BauA oder z.B. hier.

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